new trinity and unity | Zeichen der Zeit - 08-07-10


Zeichen der Zeit - 08-07-10

Südwind

Liebe Leser, Freunde und Missgünstige,

leider haben sich, aufgewirbelt durch das lebhafte Medienecho auf den bayrischen Volksentscheid zum „Rauchverbot”, mehr aus den Reihen letzterer sogleich welche auf den Weg gemacht und postwendend wieder Kommentare und Pläne über „mehr Demokratie auch auf Bundesebene” „gepostet”, wie üblich konstant ignorant gegenüber allem, was in den letzten 20 Jahren und so auch zuletzt am 9. November 2009 im Bundestag auf dem Tisch des Hohen Hauses gebracht wurde und im Umfeld dessen mit dem Projekt Internetabstimmung unsererseits zur weiteren Aufklärung über diesen Topos auch zur beteiligenden Unterstützung eines jeden bereitgestellt ist.

Wir haben auf den Vorgang vom Sonntag auch reagiert. Unsere Einlassungen findet ihr auf den online-Seiten der Süddeutschen Zeitung http://www.sueddeutsche.de/politik/volksentscheide-wir-sind-das-volk-1.970344 und natürlich auch auf http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/blog/1/der-grosse-ratschlag

Ich kann es nur immer wieder wiederholen: Beteiligt euch an diesen Debatten - sowohl in der lokalen wie in der überregionalen Presse mit entsprechenden Einlassungen. Und postet die Links zu unseren Beiträgen zu den aktuellen Debatten an eure Facebook-Freunde und ermuntert sie zur Beteiligung. [Internetabstimmung!]. Es kann doch nicht sein, dass ein Phänomen wie „Gauck” mehr Stimmung im Lande erzeugen kann als das Phänomen „Volksgesetzgebung-jetzt” mit der „Gretchenfrage”? Wann hat’s denn ein Ende mit der Verschlafenheit und Passivität - wenigstens in der entscheidendsten Macht- und Freiheitsfrage unserer Zeit? Bitte macht euch auf die Socken und überlasst den Diskurs nicht andern, weniger kompetenten Leuten. Die Dinge können doch nur gut werden, wenn sie à la hauteur des principes gedacht und gemacht werden.

Mit besten Grüßen

Wilfried Heidt

P.S. Für jene, denen entgangen ist: Seit dem 30. Juni 2009 ist durch das Bundesverfassungsgericht das Abstimmungsrecht des Volkes [GG Art. 20, 2] als staatsbürgerliches Grundrecht festgestellt. Darum kann es künftig keine interpretatorische Blockade mehr geben. Um den Bundestag zur Regelung dieses Verfassungsgebotes zu veranlassen, sollte er sich abermals auf die Behandlung unserer Petition vom 9. November 2009 nicht einlassen, werden wir in Kürze in Karlsruhe prophylaktisch eine Verfassungsbeschwerde lancieren. Dann wird die Angelegenheit explizit auf unsere Beschwerde bezogen entschieden. Trotzdem brauchen wir die Mobilisierung, weil ja für Wohl und Wehe des Ganzen entscheidend sein wird, ob wir eine Regelung zur Abstimmung bringen können, die unserem Vorschlag entspricht. Denn nur er garantiert die freie Urteilsbildung und überhaupt die Organik des ganzen Verfahrens. Statt kontraproduktiver populistischer Halbheiten.